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Fair parken in Gerasdorf

Bürgerbefragung

Die Gerasdorferinnen und Gerasdorfer sollen in einer Bürgerbefragung über die Einführung einer flächendeckenden Kurzparkzone in Gerasdorf Oberlisse und Gerasdorf Ort entscheiden.

Faires Parken und ein gutes Miteinander im öffentlichen Raum sind uns wichtig.
Damit Wege frei bleiben, Orte übersichtlich sind und der Alltag für alle funktioniert, braucht es klare und einheitliche Regeln.

Darum fordern wir für Gerasdorf Oberlisse und Gerasdorf Ort eine flächendeckende Kurzparkzone.

Wenn du diese Lösung unterstützt, hilf uns dabei, sichtbar zu machen, wo Parken im Alltag regelmäßig schwierig ist.
Schick uns Fotos oder kurze Hinweise, wir anonymisieren alle Beiträge und zeigen sie gesammelt in einer Karte.

Aktuelle Kurzparkzone und neue Flächendeckende Lösung

Quelle: Aktuelle Zonen laut Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien

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Faktencheck 💡

  • Seit der Einführung einzelner Kurzparkzonen im Jahr 2022 waren aufgrund steigenden Parkdrucks laufende Erweiterungen notwendig.
  • Der Gemeinderat hat die flächendeckende Kurzparkzone bereits einstimmig beschlossen.
  • Die Umsetzung dieser Regelung wird von der Bürgerbefragung im April abhängig gemacht.

So sieht die Kurzparkzone aus

  • Kurzparken bleibt alltagstauglich: Die Parkdauer beträgt 3 Stunden, gültig werktags von Montag bis Freitag.
  • Parken bleibt kostenlos: Mit Parkuhr kann gratis geparkt werden. Anrainer, Betriebe und deren Angestellte können eine Ausnahme für 2 Jahre um 64,80 € beantragen.
  • Wochenenden bleiben frei: Samstags und sonntags gilt keine Kurzparkregelung, ganztägiges Parken ist möglich.

Vorteile

  • Weniger Dauerparker im Wohngebiet: Fahrzeuge werden nicht dauerhaft im öffentlichen Raum abgestellt.
  • Kein Ausweichen in Nachbarstraßen: Der Parkdruck verschiebt sich nicht weiter.
  • Mehr freie Stellplätze im Alltag: Parkraum wird regelmäßig verfügbar.
  • Klare Regeln statt Flickwerk: Eine einheitliche Lösung ist übersichtlich und nachvollziehbar.
  • Kostenloses Kurzparken bleibt möglich: Kurze Wege und Erledigungen bleiben unkompliziert.

Mach mit 🫵💪

Schick uns Orte, an denen Parken im Alltag regelmäßig Probleme macht. Kurz und unkompliziert. Gerne mit Foto oder Beschreibung.

Alle eingelangten Fotos werden von uns anonymisiert und ausschließlich anonym veröffentlicht. Es werden keine Kennzeichen oder Personen gezeigt.

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So schaffen wir gemeinsam eine gute Grundlage für eine Bürgerbefragung.

Diese Themen sammeln wir

Hinweise zu Orten, an denen

  • Gehsteige blockiert sind
  • Kreuzungen unübersichtlich werden
  • Einfahrten oder Zufahrten regelmäßig verstellt sind
  • unklare Parkregeln für Probleme sorgen

Geplante Neuregelung der Kurzparkzone

Für faires Parken und ein gutes Miteinander im öffentlichen Raum schlagen wir eine flächendeckende Kurzparkzone für Gerasdorf Oberlisse und Ort vor. Grundlage dafür sind die bereits ausgearbeiteten Teilzonen, die zu einer einheitlichen Gesamtzone zusammengeführt werden sollen.

Die bestehende Planung umfasst folgende Bereiche:

  • Zone 1: Oberlisse
  • Zone 2: Gerasdorf-Ort, Mitte
  • Zone 3: Gerasdorf-Ort, Osten
  • Zone 4: Ostbahngasse

Diese vier Bereiche sollen künftig gemeinsam eine flächendeckende Kurzparkzone bilden.

Einheitliche Regelung

Für die gesamte Kurzparkzone gilt derselbe zeitliche Rahmen:

  • Parkdauer: maximal 3 Stunden
  • Gültigkeit: werktags (Montag bis Freitag)
  • Uhrzeit: 08:00 bis 22:00 Uhr

Damit gelten im gesamten Stadtgebiet klare und einheitliche Regeln, die leicht verständlich sind und langfristig Bestand haben.

Kosten und Ausnahmen

Die flächendeckende Kurzparkzone ist grundsätzlich kostenlos.
Kurzparken erfolgt mit einer Kurzparkuhr und verursacht keine Parkgebühren.

Ausnahmegenehmigung für Gerasdorferinnen und Gerasdorfer

Unter gewissen Voraussetzungen können Gerasdorferinnen und Gerasdorfer sowie Betriebe und deren Angestellte eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Details zu dieser gibt es auf der Homepage der Stadtgemeinde.

Für diese Ausnahme fällt eine Bearbeitungsgebühr von 64,80 Euro für zwei Jahre an.
Diese Gebühr deckt ausschließlich den Verwaltungsaufwand für die Ausstellung der Genehmigung ab.

Das Kurzparken selbst bleibt kostenlos.

Gültigkeit nach Wochentagen

Die Kurzparkzone gilt werktags von Montag bis Freitag.
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gilt keine Kurzparkregelung.

Besuch kann daher am Wochenende weiterhin ganztägig kostenlos parken.

Alltag, Einkauf und Gastronomie

Mit einer Parkdauer von bis zu drei Stunden bleibt ausreichend Zeit für:

  • Einkäufe
  • Arztbesuche
  • Besuche bei Freundinnen und Freunden
  • Gastronomie und Cafébesuche

Die Regelung unterstützt einen lebendigen Ort und sorgt dafür, dass Parkplätze auch tatsächlich genutzt werden können.